Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Federzeit Uhrmacherwerkstatt, Marktgasse 27, 3011 Bern (nachfolgend «Federzeit» oder «wir»), und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») bei der Annahme und Durchführung von Uhrenreparaturen und -restaurierungen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die Federzeit im Rahmen von Reparatur-, Service- und Restaurierungsaufträgen erbringt. Mit der Übergabe einer Uhr zur Begutachtung oder Reparatur anerkennt der Auftraggeber diese Bedingungen.
2. Auftragserteilung und Kostenvoranschlag
Nach Eingang einer Uhr erstellen wir, soweit erforderlich, einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Bei Aufträgen über CHF 300 holen wir vor Arbeitsbeginn eine ausdrückliche Zustimmung ein. Der Kostenvoranschlag gilt als Richtwert; Abweichungen von mehr als 15 % werden dem Auftraggeber vorgängig mitgeteilt.
Erteilt der Auftraggeber nach Vorlage des Kostenvoranschlags keinen Auftrag, kann Federzeit eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Prüfung und Begutachtung in Rechnung stellen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuelle Dienstleistungsübersicht ist auf unserer Website sowie in der Werkstatt einsehbar.
Die Zahlung erfolgt bei Abholung der Uhr in bar oder per Debitkarte. Auf Anfrage stellen wir eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen aus. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen gemäss dem schweizerischen Obligationenrecht zu berechnen.
4. Abgabe und Abholung
Uhren können während der Öffnungszeiten in der Werkstatt abgegeben werden. Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie samstags von 10:00 bis 16:00 Uhr sind wir persönlich erreichbar.
Erledigte Aufträge werden dem Auftraggeber telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt. Abgeholte Uhren, die nicht innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung abgeholt werden, können nach vorheriger Ankündigung eingelagert werden. Für die Lagerung können Kosten anfallen.
5. Ausführungsdauer
Angegebene Bearbeitungszeiten sind Schätzwerte und nicht verbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei unvorhergesehenen Befunden oder Lieferzeiten für Ersatzteile informieren wir den Auftraggeber zeitnah über die voraussichtliche Verzögerung.
6. Gewährleistung
Federzeit gewährleistet, dass die erbrachten Arbeiten sorgfältig und fachgerecht ausgeführt werden. Für Reparatur- und Serviceleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Abholung, sofern der Auftraggeber die Uhr bestimmungsgemäss nutzt und Beschädigungen durch unsachgemässen Gebrauch ausgeschlossen sind.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschliesslich auf die ausgeführten Arbeiten und die dabei eingesetzten Teile. Vorbestehende Mängel, Beschädigungen durch Stösse, Feuchtigkeit oder unsachgemässe Lagerung sind davon ausgenommen.
7. Haftung
Federzeit haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den Wiederbeschaffungswert der Uhr begrenzt, wie er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung festgestellt wurde.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abgabe einer Uhr auf bekannte Besonderheiten, empfindliche Teile oder frühere Reparaturen hinzuweisen. Schäden, die aus fehlenden oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Federzeit.
8. Ersatzteile
Wir verwenden Originalteile oder gleichwertige Ersatzteile anerkannter Hersteller. Bei Restaurierungsaufträgen an historischen Uhren wird die Auswahl der Teile vorgängig mit dem Auftraggeber abgesprochen. Ausgebaute Originalteile werden dem Auftraggeber auf Wunsch mitgegeben.
9. Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags besteht an der reparierten Uhr ein gesetzliches Retentionsrecht gemäss Art. 895 ZGB. Federzeit ist berechtigt, die Uhr bis zur Begleichung aller offenen Forderungen zurückzubehalten.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Auftraggeber erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bern, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.
12. Änderungen der AGB
Federzeit behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils gültige Fassung ist auf unserer Website abrufbar. Für laufende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Bedingungen.